[hp_iue11.htm , Rev.
14, 2018-07-16]
Genehmigungsanträge gemäß
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Antrag auf Neu-Genehmigung ( §10)
- Antrag auf wesentliche Änderung (§16)
- Antrag auf Zulassung vorzeitigen Beginns ( §8a)
- (Änderungs-)Anzeigen ( §15)
Für Anlagen, die gemäß des BImSchG genehmigungsbedürftig sind, ist vor der
Inbetriebnahme ein Genehmigungsantrag zu erstellen, in dem die Anlage und deren
voraussichtliche Auswirkung auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft
beschrieben wird. Um die Errichtung der Anlage zu beschleunigen, kann ergänzend
ein Antrag auf vorzeitigen Beginn gestellt werden.
Die Unterlagen müssen gemäß
der 9.
BImSchV Angaben
enthalten über
- Anlagenteile,
- Verfahrensschritte,
- Bedarf an Boden und Grund,
- Art und Menge eingesetzter und produzierter Stoffe,
- entstehende Wärme,
- Freisetzung von Stoffen im nichtbestimmungsgemäßen Betrieb,
- Art und Ausmaß der Emissionen (Abgase, Staub, Geruch,
Lärm),
- Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Anlagensicherheit,
- Behandlung von Abfällen,
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen u.v.a.m.
Bei Änderungen der Anlagen,
die als wesentlich eingestuft werden, ist ebenfalls ein Genehmigungsantrag zu
stellen, der den Erstantrag ergänzt (§16 BImSchG);
bei anderen Änderungen der Anlage gegenüber dem Genehmigungsbescheid ist dies
der Behörde gemäß §15 BImSchG anzuzeigen.
Für die Abschätzungen der
Emissionen und Immissionen sowie ggf. für Sicherheitsbetrachtungen und
-analysen werden in der Regel Prognosen (Lufttechnische
Gutachten, Sicherheitsanalysen) und Beurteilungen gefordert; diese werden
von unabhängigen Gutachtern erstellt.
Da es heutzutage immer
schwieriger wird, geltende Gesetze, DIN-Normen, (VDI-)Richtlinien, technische
Regeln usw. in ihren jeweils aktuellen Versionen zu kennen, sollte zur
Erstellung eines Genehmigungsantrages von vornherein ein Ingenieurbüro
herangezogen werden, um Gesetzeskonformität, objektive Beurteilungen,
fachkundige Beratung während der Planung und einen ständigen Kontakt zur
verantwortlichen Genehmigungsbehörde zu gewährleisten.
Kontaktieren Sie uns z.B.
unter unserer E-Post-Adresse.
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IUE-Info: Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Notwendigkeit für Genehmigungsantrag und / oder Anzeige,
Genehmigungsmanagement, Projektmanagement
Schlüsselwörter
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Bundes-Immissionsschutzgesetz, genehmigungsbedürftige Anlagen,
Genehmigungsmanagement, Genehmigungsantrag, Anzeigen, wesentliche Änderung,
Lufttechnische Gutachten, Sicherheitsanalysen, Sicherheitsbetrachtungen,
Arbeitsschutz