Genehmigungsanträge gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG)
- Antrag auf Neu-Genehmigung ( §10)
- Antrag auf wesentliche Änderung (§16)
- Antrag auf Zulassung vorzeitigen Beginns ( §8a)
- (Änderungs-)Anzeigen ( §15)
Für Anlagen, die gemäß des BImSchG genehmigungsbedürftig sind, ist vor der Inbetriebnahme ein Genehmigungsantrag zu erstellen, in dem die Anlage und deren voraussichtliche Auswirkung auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft beschrieben wird. Um die Errichtung der Anlage zu beschleunigen, kann ergänzend ein Antrag auf vorzeitigen Beginn gestellt werden.
Die Unterlagen müssen gemäß der 9.
BImSchV Angaben enthalten über
- Anlagenteile,
- Verfahrensschritte,
- Bedarf an Boden und Grund,
- Art und Menge eingesetzter und produzierter Stoffe,
- entstehende Wärme,
- Freisetzung von Stoffen im nichtbestimmungsgemäßen
Betrieb,
- Art und Ausmaß der Emissionen (Abgase,
Staub,
Geruch, Lärm),
- Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Anlagensicherheit,
- Behandlung von Abfällen,
- Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen u.v.a.m.
Bei Änderungen der Anlagen, die als wesentlich eingestuft
werden, ist ebenfalls ein Genehmigungsantrag zu stellen, der den Erstantrag
ergänzt (§16 BImSchG);
bei anderen Änderungen der Anlage gegenüber
dem Genehmigungsbescheid ist dies der Behörde gemäß §15
BImSchG anzuzeigen.
Für die Abschätzungen der Emissionen und Immissionen sowie ggf. für Sicherheitsbetrachtungen und -analysen werden in der Regel Prognosen (Lufttechnische Gutachten, Sicherheitsanalysen) und Beurteilungen gefordert; diese werden von unabhängigen Gutachtern erstellt.
Da es heutzutage immer schwieriger wird, geltende Gesetze, DIN-Normen, (VDI-)Richtlinien, technische Regeln usw. in ihren jeweils aktuellen Versionen zu kennen, sollte zur Erstellung eines Genehmigungsantrages von vornherein ein Ingenieurbüro herangezogen werden, um Gesetzeskonformität, objektive Beurteilungen, fachkundige Beratung während der Planung und einen ständigen Kontakt zur verantwortlichen Genehmigungsbehörde zu gewährleisten.
Kontaktieren Sie uns z.B. unter unserer e-Post-Adresse.
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IUE-Info: Genehmigungsverfahren
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Notwendigkeit für Genehmigungsantrag und / oder Anzeige, Genehmigungsmanagement, Projektmanagement
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Bundes-Immissionsschutzgesetz,
genehmigungsbedürftige Anlagen, Genehmigungsmanagement, Genehmigungsantrag,
Anzeigen, wesentliche Änderung, Lufttechnische Gutachten, Sicherheitsanalysen,
Sicherheitsbetrachtungen, Arbeitsschutz